Beratung: 08233 7959477
CALAMIT Magnete Impressionen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Calamit Magnete GmbH

Art.1- Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Calamit Magnete GmbH geschlossenen Verträgen über die Lieferung von Waren. Angebote von Calamit Magnete GmbH richten sich nur an gewerbliche Abnehmer. Verbraucher im Sinne von §13 BGB werden nicht beliefert. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die Calamit Magnete GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Calamit Magnete GmbH unverbindlich, auch wenn Calamit Magnete GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Calamit Magnete GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt.

Art.2- Vertragsschluss

Die Annahme des Angebots durch den Käufer oder die Auftragsbestätigung durch Calamit Magnete GmbH, egal in welcher Art und Weise sie erfolgen, führen zur Anwendung der vorliegenden Verkaufsbedingungen. Die Angebote von Handelsvertretern, Vertretern und Handelsangestellten von Calamit Magnete GmbH sind nicht verbindlich und bindend bis Calamit Magnete GmbH diese ihrerseits schriftlich bestätigt.

Die Verkaufsangebote von Calamit Magnete GmbH haben, sofern nicht eine andere Geltungsdauer im Angebot festgelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart wurde, eine Geltungsdauer von 30 Tagen vom Beginn der Erstellung des Angebots und sind beschränkt auf den vollständigen Lieferumfang wie im Angebot formuliert wurde. Nach Ablauf der vorgenannten Dauer verlieren die Angebote jedwede Gültigkeit. Die Verkaufsangebote beinhalten eine StandardGebrauchsanweisung. In keinem Fall umfassen die Verkaufsangebote jedoch folgendes: die Lieferung von Extra-Montageanweisungen aufgrund kundenspezifischer Umstände, die Durchführung von Kursen zur Installation, die Assistenz für die Ingebrauchnahme oder ähnlicher Serviceleistungen, es sei denn diese sind ausdrücklich im Angebot selbst beinhaltet.

Art.3- Technische Daten und Dokumente des Lieferumfangs

Die Gewichte, Abmessungen, Preise, Farben und andere in den Katalogen, Preislisten, Rundschreiben oder anderen illustrativen Dokumenten angegebenen Daten bezüglich der gelieferten Produkte, die von Calamit Magnete GmbH erstellt wurden, ebenso wie Eigenschaften von Mustern haben ausschließlich indikativen Charakter und entfalten keinerlei verbindliche Wirkung für Calamit Magnete GmbH, es sei denn diese werden in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet.

Calamit Magnete GmbH behält sich in jeden Fall das Recht vor, die besonderen Konstruktionseigenschaften der eigenen Produkte jederzeit abzuändern um eine bessere Leistung zu erzielen. In diesem Fall ist der Käufer hierüber vorab zu informieren sofern es sich um für den Käufer substantielle Änderungen handelt (z. B. Änderungen, die die Art und Weise der Installation betreffen, Charakteristiken der Austauschbarkeit etc. …).

Art.4- Preise- Zahlungsbedingungen

Die Produktpreise ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt der Annahme des Verkaufsangebotes durch den Käufer oder bei Ausstellung der Auftragsbestätigung durch Calamit Magnete GmbH. Calamit Magnete GmbH behält sich vor, im Fall von Kostensteigerungen bzgl. der Rohrstoffe, der Arbeitskräfte, der MwSt. oder von jedwedem anderen Faktor, der eine relevante Kostenerhöhung der Produktion darstellt, die Preise nach vorheriger schriftlicher Kommunikation an den Käufer anzupassen. Die Produktpreise verstehen sich stets frei Frachtführer sofern zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Zahlungen sind in Übereinstimmung mit den Angaben der Auftragsbestätigung oder des Angebotes vorzunehmen. Die Zahlungen und jede andere geschuldete Summe aus egal welchem Rechtsgrund sind für Calamit Magnete GmbH kostenfrei an deren Sitz zu übermitteln. Eventuell vorgenommene Zahlungen an Handelsvertreter, Vertreter oder Handelsangestellte von Calamit Magnete GmbH sind als nicht vorgenommene Zahlungen anzusehen und befreien den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Calamit Magnete GmbH, bis die entsprechende Summe dieser nicht zugegangen sind.

Soweit keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen sind, sind Zahlungen stets in Euro vorzunehmen. Preise in anderen Währungen als dem Euro können Schwankungen unterliegen die durch den Umtauschkurs bedingt sind.

Jeder Zahlungsverzug oder jede Unregelmäßigkeit bei der Zahlung gibt Calamit Magnete GmbH das Recht dazu:

  • Die laufenden Lieferungen auszusetzen, auch wenn diese nicht von der entsprechenden Zahlung betroffen sind;
  • Die Zahlungsmodalitäten und Skonti für nachfolgende Lieferungen abzuändern, sowie auch Vorkasse-Zahlung oder weitere Zahlungsgarantien zu fordern;
  • Ab dem Zeitpunkt der vorgesehenen Fälligkeit der Zahlung ohne weitere Inverzugsetzung die Zahlung von Verzugszinsen zu verlangen, wie von den aktuell gültigen Gesetzen (insbesondere §288 II BGB) vorgesehen. Calamit Magnete GmbH behält sich das Recht vor, weitergehenden Schadensersatz zu fordern.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Calamit Magnete GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Art.5- Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die Calamit Magnete GmbH gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) im Eigentum von Calamit Magnete GmbH. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zum Beispiel Zahlungsverzug, hat Calamit Magnete GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt Calamit Magnete GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt von Vertrag dar. Pfändet Calamit Magnete GmbH die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Calamit Magnete GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den Calamit Magnete GmbH vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und /oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Calamit Magnete GmbH ab; Calamit Magnete GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Calamit Magnete GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an Calamit Magnete GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Recht im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für Calamit Magnete GmbH vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, Calamit Magnete GmbH nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt Calamit Magnete GmbH das Miteigentum an der neuen Sachen in Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehender Neusache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, Calamit Magnete GmbH nicht gehörenden Sachen erwirbt Calamit Magnete GmbH Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der MwSt.) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und Calamit Magnete GmbH sich einig, dass der Käufer Calamit Magnete GmbH anteilmäßig mit Eigentum an diese Sache überträgt; die Übertragung nimmt Calamit Magnete GmbH hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für Calamit Magnete GmbH.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von Calamit Magnete GmbH hinweisen und Calamit Magnete GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit Calamit Magnete GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Calamit Magnete GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

Calamit Magnete GmbH ist verpflichtet, die Calamit Magnete GmbH zustehende Sicherheit insoweit freizugeben als der realisierbare Wert ihre Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt die Calamit Magnete GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

Art.6- Lieferung und Gefahrübergang

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand der Produkte frei Frachtführer, sodass der Gefahrübergang auf den Käufer in dem Moment erfolgt, in dem die Produkte an den Frachtführer übergeben werden. Die angegebenen Lieferzeiten haben ausschließlich indikativen Charakter und stellen ausschließlich unverbindliche Angaben dar, deren Berechnung Werktage zu Grunde liegen. Jede Verantwortung von Calamit Magnete GmbH für alle Schäden die aus einer früheren oder späteren Lieferung, unabhängig davon, ob es sich um die gesamte oder lediglich um eine Teillieferung handelt, sind ausgeschlossen.

Sollte der Käufer sich mit Zahlungen für andere Lieferungen in Verzug befinden, wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen und Calamit Magnete GmbH kann die Lieferung solange aussetzen, bis der Käufer alle von ihm geschuldeten Beträge an Calamit Magnete GmbH geleistet hat.

Bezüglich der gelieferten Mengen erkennt der Käufer Calamit Magnete GmbH das Recht zur Lieferung der branchenüblichen Mengentoleranzen zu.

Sollten der Käufer oder der Frachtführer auf Geheiß des Käufers, die Annahme der Produkte aus Gründen verweigern die Calamit Magnete GmbH nicht zu verschulden hat, kann Calamit Magnete GmbH nach vorhergehender Mitteilung gegenüber dem Käufer diese einlagern und dem Käufer die hierfür erforderlichen Kosten in Rechnung stellen.

Art.7- Gerechtfertigte Verspätungen

Calamit Magnete GmbH ist für die Nichteinhaltung der pünktlichen Lieferung und seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht verantwortlich, sofern diese Nichterfüllungen direkt oder indirekt zurückzuführen sind auf:

  • Von ihr nicht zu verantwortende Gründe und/oder höhere Gewalt;
  • Handlungen (oder Unterlassungen) des Käufers wobei die fehlende Übermittlung von Informationen und notwendigen Genehmigungen an Calamit Magnete GmbH eingeschlossen sind, die benötigt werden um die eigene Arbeit ausführen zu können und die daraus folgende Lieferung der Produkte vornehmen zu können;
  • Fehlende Einhaltung der Zahlungsziele durch den Käufer;
  • Unmöglichkeit Rohstoffe, Komponenten oder notwendige Dienstleistungen zur Ausführung der Arbeit und zur Lieferung der Produkte, zu erhalten.

Für den Fall, dass sich einer der vorgenannten Gründe verifizieren sollte, wird Calamit Magnete GmbH dem Käufer diesen Grund zusammen mit der voraussichtlichen Verzögerung und dem neuen Lieferdatum mitteilen. Sofern die Verzögerung von Calamit Magnete GmbH auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers beruht, oder von spezieller Arbeit weiterer Vertragspartner oder Lieferanten des Käufers, hat Calamit Magnete GmbH darüber hinaus ein Recht auf eine entsprechende Preisanpassung.

Art.8- Technische Normen und Verantwortung

Die Produkte von Calamit Magnete GmbH entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und den technischen Normen des Herstellerlandes in Italien, konsequenterweise übernimmt der Käufer die Verantwortung dafür zu verifizieren, ob eventuelle Differenzen zwischen den italienischen Normen und denen des Empfängerlandes des Produktes bestehen und hält hierbei Calamit Magnete GmbH in jedem Falle schadlos.

Calamit Magnete GmbH garantiert die Leistung der von ihr hergestellten Produkte nur und ausschließlich in Bezug auf Nutzung, Einsatz, Verwendung, Toleranz etc. wie von ihr ausdrücklich angegeben.

Art.9- Patente

Calamit Magnete GmbH garantiert und verpflichtet sich, den Käufer von jeder Verantwortung für die von ihr gelieferten Produkte freizustellen, die aus einer berechtigten Forderung durch Dritte herrührt, die sich auf eventuellen Fälschungen oder Verletzung des gewerblichen Eigentums stützt. Im Falle eines geltend gemachten Anspruchs von Dritten, hat der Käufer Calamit Magnete GmbH umgehend hierüber zu informieren und dieser jede Information zur Verfügung zu stellen und die notwendige Unterstützung für die Verteidigung gegen den behaupteten Anspruch zu leisten.

Das Vorstehende findet keine Anwendung auf diejenigen Produkte, die auf der Grundlage eines Projektes, einer Zeichnung, Instruktionen und /oder technischer Spezifizierungen hergestellt wurden, die der Käufer geliefert hat und für die Calamit Magnete GmbH keinerlei Verantwortung für Falle einer eventuellen Rechtsverletzung von gewerblichem Eigentum von Dritten übernimmt; hierfür ist allein der Käufer verantwortlich.

Art.10- Gewährleistung

Calamit Magnete GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Produkte hinsichtlich Qualität und Typ dem entsprechen, was vertraglich vereinbart wurde und dass die Produkte frei von Mängeln sind, die sie für den ausdrücklich vereinbarten Gebrauch ungeeignet werden lassen. Die Gewährleistung für Konstruktionsmängel ist beschränkt auf diejenigen Produktmängel, die auf Materialschäden oder auf Probleme der Planung oder Konstruktion durch Calamit Magnete GmbH zurückzuführen sind. Von der Gewährleistung nicht erfasst sind diejenigen Mängel, für die Produktteile, die bei einer normalen Nutzung dem Verschleiß unterliegen.

Die Gewährleistung für erworbene Produkte beginnt ab Lieferung derselben. Soweit nicht schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, hat die Gewährleistung eine Dauer von 12 Monaten für für zusammengesetzte Magnete, sowie für mechanische Produkte und für elektrische oder elektronische Produkte, wobei bei allen von einer täglichen Einsatzdauer von acht Stunden ausgegangen wird.

Die vorgenannte Gewährleistung kommt lediglich dann zu tragen, wenn die Produkte korrekt eingelagert und entsprechend der erhaltenen Instruktionen aus dem Hauptkatalog und der technischen Anordnungen wie sie von Calamit Magnete GmbH mitgeteilt wurden, genutzt wurden, wenn keinerlei Reparaturen, Änderungen oder Abänderungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Calamit Magnete GmbH vorgenommen wurden und wenn die festgestellten Mängel nicht von chemischen oder elektrischen Reaktionen herrühren. Der Käufer ist gehalten, die gelieferten Produkte auf ihre Konformität und das Nichtvorhandensein von Mängeln innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung der Produkte zu untersuchen, jedenfalls hat dies jedoch vor der Verwendung derselben zu erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, eventuelle Mängel oder offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Tagen ab Lieferung der Produkte schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige eventueller verdeckter Mängel und/oder Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit (die lediglich nach Verwendung des Produktes erkennbar werden) hat innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Mangels und jedenfalls nicht nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Die 6 Mängelanzeigen haben schriftlich an Calamit Magnete GmbH zu erfolgen und zwar auf die von dieser mitgeteilten Art und Weise, wobei die Mängel oder die festgestellte Nichtkonformität detailliert anzugeben sind. Der Käufer wird der Gewährleistung verlustig, sofern er einem nachvollziehbaren Untersuchungsersuchen durch Calamit Magnete GmbH nicht nachkommt oder er das mangelhafte Produkt nicht innerhalb von zehn Tagen nach entsprechender Forderung zurückgewährt. Calamit Magnete GmbH kann nach eigenem Ermessen eine ordnungsgemäße Reklamation durch den Kunden wie folgt abwickeln:

  • Reparatur des mangelhaften Produktes;
  • Dem Käufer an dessen Sitz (DAP Incoterms 2010) kostenlos Produkte derselben Gattung und Menge wie die mangelhaften Produkten liefern;
  • Eine Gutschrift zugunsten des Käufers über die Summe ausstellen, die dem Warenwert der zurückgewährten Produkte entspricht. In diesem Fall kann Calamit Magnete GmbH die Rücksendung der fehlerhaften Produkte verlangen, die ihre Eigentum werden.

Soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, sind alle Kosten für die ausgeübte technische Assistenz durch Calamit Magnete GmbH von Calamit Magnete GmbH zu tragen. Für den Fall, dass die festgestellten Mängel an den Produkten nicht im Verantwortungsbereich von Calamit Magnete GmbH liegen, werden die Kosten der Reparatur und Ersatz der Produkte dem Käufer in Rechnung gestellt.

Art.11- Schadenersatz

Calamit Magnete GmbH haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Calamit Magnete GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Calamit Magnete GmbH, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Calamit Magnete GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Calamit Magnete GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Calamit Magnete GmbH haftet auch für Schäden, die Calamit Magnete GmbH durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Calamit Magnete GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit Calamit Magnete GmbHs Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Produkte. Dies gilt nicht im Fall von Calamit Magnete GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn Calamit Magnete GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

Art.12- Geheimhaltung

Der Käufer stimmt folgendem zu:

1. Die Informationen/Daten/Zeichnungen/Know-how/ von Calamit Magnete GmbH erhaltene und/oder von dieser in Erfahrung gebrachte Informationen geheim zu halten und

2. Die Nutzung dieser Informationen/geheimen Dokumente und den entsprechenden Zugang hierzu auf solche Zwecke zu beschränken, die mit der Ausführung des Vertrages in Zusammenhang stehen. Die Informationen/geheim zu haltenden Dokumentationen dürfen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Calamit Magnete GmbH nicht reproduziert werden und alle Kopien derselben sind nach entsprechender Aufforderung umgehend an Calamit Magnete GmbH zurückzugewähren.

Die vorgenannte Vorschrift findet keine Anwendung auf Informationen, die

  • öffentlich bekannt sind oder öffentlich werden ohne von dem Käufer oder von dessen Angestellten oder Mitarbeitern verbreitet worden zu sein, oder
  • im Besitz des Käufers bereits vor Erhalt durch Calamit Magnete GmbH waren, oder
  • von Quellen verbreitet wurden, die keiner Restriktion unterliegen, wie dies der Käufer bezüglich ihrer Verwendung tut, oder
  • von Dritten auf der Grundlage einer schriftlichen Autorisierung durch Calamit Magnete GmbH verbreitet werden dürfen.

Art.13- Schlussbestimmungen

Abtretungen durch den Käufer von Ansprüchen oder Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Calamit Magnete GmbH sind nichtig. Calamit Magnete GmbH ist berechtigt, zu jeder Zeit an Dritte Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Käufer abzutreten.

Die Unwirksamkeit einer oder Teilen von einer Klausel der vorliegenden Verkaufsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Eventuelle Abweichungen bei Verletzung der vorliegenden Verkaufsbedingungen können in keinem Fall als Verzicht auf die Ausübung der Calamit Magnete GmbH zustehenden Rechte und/oder Berechtigungen die mit diesen in Zusammenhang stehen oder sich diesen anschließen, verstanden werden.

Art.14- Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen und die entsprechenden Lieferverträge unterliegen dem deutschen Recht.

Für eventuelle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen auf die die vorliegenden Verkaufsbedingungen Anwendung finden, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Calamit Magnete GmbH behält sich das Recht vor, unabhängig hiervon am Gerichtsstand des Käufers zu klagen.